Anpassungen im Steuerformular 2016
Folgende Sachverhalte müssen nach dem Anlegen einer Periode mit Steuerformular 2016 und einer Bewegungsdatenkopie aus 2015 noch einmal geprüft werden.
Spenden Zeile 17
Im Dialog Spenden wurde die Zeile 17 technisch auf die zwei Zeilen 17.1 und 17.2 aufgeteilt. Der alte Wert aus Zeile 17 wird nach der Bewegungsdatenkopie in die Zeile 17.1 geschrieben und muss ggf. in die Zeile 17.2 übertragen werden.
KSt 1 A Zeile 40.1 (Formularzeile 42)
Im Dialog KSt 1 A wurde die Zeile 42 technisch auf die zwei Zeilen 52 und 52a aufgeteilt. Der alte Wert aus Zeile 42 wird nach der Bewegungsdatenkopie in die Zeile 52 geschrieben und muss ggf. in die Zeile 52a übertragen werden.
Anlage GK Zeile 65
§8b-Sachverhalte (betroffen sind Abs. 2 und 3 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 65) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:
Bezeichnung | 8004438 |
---|---|
Jahr der Entstehung der Aufwände/Erträge | 8004439 |
Betrag | 8004440 |
Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8004438.5
Anlage GK Zeile 77
§8b-Sachverhalte (betroffen ist Abs. 2 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft/Spezialfond befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 77) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:
Name der Beteiligung | 8561202 |
---|---|
Gewinn im Sinne des § 8b Absatz 2 KStG | 8561203 |
Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert | 8561204 |
Veräußerungskosten | 8561205 |
Buchwert des Anteils | 8561206 |
Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8561202.5
Kopie von Bewegungsdaten
Die bei Personengesellschaften vorhandene Anlage FE-K 4 wird bei der Bewegungsdatenkopie nicht berücksichtigt.
Die bei Kapitalgesellschaften vorhandene Anlage AE wird bei der Bewegungsdatenkopie nicht berücksichtigt.