Aufteilungsquoten der Besteuerungsgrundlagen (deutsches Steuerrecht)
Diese Funktion steht seit der Version 23.03.00 und in Perioden, die mindestens das Formularset 2022 verwenden, zur Verfügung.
Fachlicher Hintergrund
Bei der unterjährigen Änderung der Beteiligungsverhältnisse können die Quoten für die folgenden Arten zeitanteiliger Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden:
keine zeitanteilige Aufteilung;
halbjährliche Aufteilung;
vierteljährliche Aufteilung;
zweimonatliche Aufteilung;
monatliche Aufteilung;
tagegenaue Aufteilung (Monate mit 30 Tagen);
tagegenaue Aufteilung (Monate mit tatsächlichen Tagen).
Umsetzung
Im Unterdialog „Aufteilungsquoten“ der Basisdaten werden die entsprechenden Quoten berechnet und können für die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen im Dialog “Einkünfte“ sowie in den jeweiligen Feststellungsformularen verwendet werden. Wird keine zeitanteilige Aufteilung ausgewählt, wird die Aufteilung entsprechend den Quoten aus den Stammdaten vorgenommen.
Die Ermittlung der Aufteilungsquoten erfolgt anhand der Angaben in der Anlage FB. Die Angaben zur zeitanteiligen Aufteilung im Hauptvordruck ESt 1 B werden dabei nicht berücksichtigt.
Bei Aufteilungsarten „keine zeitliche Aufteilung“ bis „monatliche Aufteilung“ werden die Aufteilungsquoten anhand der Beteiligungsquoten zum Ende des jeweiligen Zeitabschnitts unabhängig vom tatsächlichen Ein-/Austrittsdatum ermittelt. Bei der tagegenauen Aufteilung (Monate mit 30 Tagen) wird das Eintrittsdatum am 31. Tag eines Monats dem 30. Tag desselben Monats gleichgestellt.