Berichtsbestandteile

Das GAAP-Modul besteht aus einzelnen Berichtsbestandteilen. Die Struktur einzelner Berichte ist je nach Taxonomieart zum Teil unterschiedlich. So gibt es bei der Bilanz die Struktur nach HGB, nach RechKredV, nach RechZahlV oder RechVersV. Gleiches gilt für die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch beim Anlagenspiegel ist eine Differenzierung auf Basis der Taxonomieart zu beachten.

Für die Taxonomie 6.2 (Wirtschaftsjahr 2019) gibt es nachfolgende Berichtsbestandteile. Nicht alle Berichte sind steuerlich relevant:

Berichtsbestandteil im GAAP-ModulKommentar
BilanzSteuerlich verpflichtend
Gewinn- und VerlustrechnungSteuerlich verpflichtend
Andere Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz
AnhangSteuerlich verpflichtend (Anlagenspiegel)
Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Detailinformationen zu PositionenSteuerlich verpflichtend (Kontensalden)
Eigenkapitalspiegel
ErgebnisverwendungSteuerlich verpflichtend
Kapitalflussrechnung DRS 2
Kapitalflussrechnung DRS 21
Kapitalkontenentwicklung für PersonenhandelsgesellschaftenSteuerlich verpflichtend
Lagebericht
Steuerliche GewinnermittlungSteuerlich verpflichtend
Steuerliche Gewinnermittlung bei FeststellungsverfahrenSteuerlich verpflichtend
Steuerliche Gewinnermittlung für besondere FälleSteuerlich verpflichtend
Steuerliche ModifikationenSteuerlich verpflichtend
Steuerlicher BetriebsvermögensvergleichSteuerlich verpflichtend (ab Taxonomie 6.4)
Zusatzinformationen Kreditwürdigkeitsprüfung

Es muss beachtet werden, dass die XBRL-Taxonomie mehrere Verwendungszwecke hat:

  • Finanzverwaltung (E-Bilanz)
  • Bundesanzeiger (Erfüllung der Offenlegungspflichten)
  • Kreditwirtschaft (Projekt DiFin; Kreditwürdigkeitsprüfung)

Deshalb sind nicht alle oben aufgeführten Berichtsbestandteile bei der steuerlich geforderten Einreichung der E-Bilanz relevant.