Berichtsbestandteile
Das GAAP-Modul besteht aus einzelnen Berichtsbestandteilen. Die Struktur einzelner Berichte ist je nach Taxonomieart zum Teil unterschiedlich. So gibt es bei der Bilanz die Struktur nach HGB, nach RechKredV, nach RechZahlV oder RechVersV. Gleiches gilt für die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch beim Anlagenspiegel ist eine Differenzierung auf Basis der Taxonomieart zu beachten.
Für die Taxonomie 6.2 (Wirtschaftsjahr 2019) gibt es nachfolgende Berichtsbestandteile. Nicht alle Berichte sind steuerlich relevant:
Berichtsbestandteil im GAAP-Modul | Kommentar |
---|---|
Bilanz | Steuerlich verpflichtend |
Gewinn- und Verlustrechnung | Steuerlich verpflichtend |
Andere Berichtsbestandteile | |
Angaben unter der Bilanz | |
Anhang | Steuerlich verpflichtend (Anlagenspiegel) |
Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart | |
Detailinformationen zu Positionen | Steuerlich verpflichtend (Kontensalden) |
Eigenkapitalspiegel | |
Ergebnisverwendung | Steuerlich verpflichtend |
Kapitalflussrechnung DRS 2 | |
Kapitalflussrechnung DRS 21 | |
Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften | Steuerlich verpflichtend |
Lagebericht | |
Steuerliche Gewinnermittlung | Steuerlich verpflichtend |
Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren | Steuerlich verpflichtend |
Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle | Steuerlich verpflichtend |
Steuerliche Modifikationen | Steuerlich verpflichtend |
Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich | Steuerlich verpflichtend (ab Taxonomie 6.4) |
Zusatzinformationen Kreditwürdigkeitsprüfung |
Es muss beachtet werden, dass die XBRL-Taxonomie mehrere Verwendungszwecke hat:
- Finanzverwaltung (E-Bilanz)
- Bundesanzeiger (Erfüllung der Offenlegungspflichten)
- Kreditwirtschaft (Projekt DiFin; Kreditwürdigkeitsprüfung)
Deshalb sind nicht alle oben aufgeführten Berichtsbestandteile bei der steuerlich geforderten Einreichung der E-Bilanz relevant.