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Vorgehensweise bei einer Ergebnisverwendung

Vorgehensweise bei einer Ergebnisverwendung



Sachverhalt

Im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft oder einer Personen(handels)gesellschaft gemäß § 264a HGB gibt es zwei Varianten, wie das Jahresergebnis im Eigenkapital dargestellt werden kann. Im Kontext der E-Bilanz sind diese beiden Darstellungsweisen von Bedeutung, da sich daraus unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der verwendeten Taxonomiepositionen ergeben:

  • Aufstellung der Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses (Variante 1)

    • Bei KapG: im Eigenkapital ist der Posten „Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften“ zu verwenden

(bs.eqLiab.equity.netIncome1)

Bei PersG: im Eigenkapital ist der Posten „Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ zu verwenden

(bs.eqLiab.equity.netIncomePartnershipsHGBs264c)

 

  • Aufstellung der Bilanz unter teilweise oder unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses (Variante 2; siehe § 268 Abs. 1 HGB)

    • Bei KapG: im Eigenkapital ist der Posten „Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften“ zu verwenden

(bs.eqLiab.equity.profitLoss)

Bei PersG: im Eigenkapital ist abweichend zu KapG der Posten „Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ zu verwenden

(bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c)

Der Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ (incomeUse) ist bei Verwendung der Kern- und Ergänzungstaxonomie verpflichtend2; auch dann, wenn die E-Bilanz als reine Steuerbilanz übermittelt wird.

 

Die oben genannten bilanziellen Eigenkapitalposten („Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ als auch „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“) dürfen nach herrschender Meinung für steuerliche Zwecke nicht verändert werden, da es sich um handelsrechtliche Posten handelt. Der steuerliche Mehr-/Minderergebnis (§ 60 Abs. 2 EStDV) wird deshalb unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Darstellung des Jahresergebnisses im Bilanzposten „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten“ (bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally) ausgewiesen.3

Nachfolgend werden die zu berücksichtigenden Tax Balance Einstellungen im Falle eines Bilanzgewinns / Bilanzverlustes im Eigenkapital näher erläutert. Dabei wird grundsätzlich von der Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ausgegangen. Auch die im Rahmen der E-Bilanz Übermittlung durchgeführten ERiC-Validierungen werden kurz dargestellt.

Vorgehensweise in Tax Balance

GCD-Stammdaten

Im Dialog „Einzelgesellschaft / GCD-Stammdaten / Berichtsbestandteile“ muss der Eintrag „Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes“ (genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit) auf „Ja“ gesetzt werden. Bei Verwendung der Kern- und Ergänzungstaxonomie ist auch der Eintrag „Ergebnisverwendung“ (genInfo.report.id.reportElement.reportElements.EV) auf „Ja“ zu setzen; wenn die Bilanz unter Anwendung des § 268 Abs. 1. HGB aufgestellt wurde, verlangt die Finanzverwaltung zwingend eine Ergebnisverwendungsrechnung.

Bei Verwendung von Spezialtaxonomien (z.B. Taxonomien für Banken oder Versicherungen) darf der obige Eintrag für den Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ nicht auf „Ja“ gesetzt werden. Stattdessen müssen dann die entsprechenden GuV-Positionen für die Ergebnisverwendung werthaltig übermittelt werden (siehe Abschnitt „Spezialtaxonomien“).

Die folgende Abbildung des Dialogs „Einzelgesellschaft / GCD-Stammdaten / Berichtsbestandteile“ veranschaulicht die Konfiguration bei der Ergebnisverwendung unter Anwendung der Kern- und Ergänzungstaxonomie

 

Steuerbilanzeinstellungen

Im Tax Balance Dialog „Einzelgesellschaft / Steuerbilanzeinstellungen“ sind im Abschnitt „Taxonomiepositionen“ bei Verwendung der Kern- und Ergänzungstaxonomie nachfolgende Einträge im Zusammenhang mit einer Ergebnisverwendung zu beachten (gelb markiert):

  • Übernahmeautomatik zwischen GuV und Bilanz aktivieren

    • Wird diese Option aktiviert (= auf „Ja“ gesetzt), wird der Bilanzgewinn/Bilanzverlust automatisch aus dem Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ in den Berichtsbestandteil „Bilanz“ übernommen. Andernfalls muss der Bilanzgewinn/Bilanzverlust als Konto im Dialog „Einzelgesellschaft / Mappings“ der entsprechenden Taxonomieposition (bs.eqLiab.equity.profitLoss oder bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c) zugeordnet werden. Sollte es kein Konto für den Bilanzgewinn geben, kann ein manuelles Konto angelegt und anschließend gemappt werden.

 

 

 

 

  • Jahresergebnis im Eigenkapital

    • Im Falle einer Ergebnisverwendung muss an dieser Stelle die Taxonomieposition für das Jahresergebnis zwingend auf den „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“ umgestellt werden. Es gilt zu beachten, dass es diese Position in zwei Ausprägungen gibt:

      • Bei KapG: im Eigenkapital ist der Posten „Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften“ zu verwenden (bs.eqLiab.equity.profitLoss)

      • Bei PersG: im Eigenkapital ist der Posten „Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ zu verwenden (bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c)

    • Die Auswahl erfolgt über den sog. Taxonomiepicker:

Anschließend je nach Rechtsform die Taxonomieposition für den „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“ wählen.

 

  • Übernahmeautomatik für Ergebnisverwendung aktivieren

    • Wird diese Option aktiviert (= auf „Ja“ gesetzt) wird der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus dem Berichtsbestandteil „Gewinn- und Verlustrechnung“ automatisch als Ausgangsgröße in den Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ übertragen. Andernfalls muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag im Dialog „Einzelgesellschaft / Mappings“ der Ergebnisverwendungsrechnung zugeordnet werden. Sollte es kein Konto für den Jahresüberschuss /-fehlbetrag geben, kann ein manuelles Konto angelegt und anschließend gemappt werden.

  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag in der Ergebnisverwendung

    • Wird programmseitig automatisch gesetzt. Keine Anpassung seitens des Anwenders erforderlich.

  • Bilanzgewinn / Bilanzverlust in der Ergebnisverwendung

    • Wird programmseitig automatisch gesetzt. Keine Anpassung seitens des Anwenders erforderlich.

Die Konfiguration der Steuerbilanzeinstellungen muss nicht für jede Steuerbilanz erneut durchgeführt werden. Die Einstellungen können in der oberen rechten Ecke des Dialogs „Einzelgesellschaft / Steuerbilanzeinstellungen“ vom Vorjahr übernommen werden:

Bilanz

Ist in Fällen der Kern- und Ergänzungstaxonomie die Position „Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes“ (genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit) in den GCD-Stammdaten mit „ja“ angegeben, so müssen folgende Bedingungen erfüllt sein4:

Im Berichtsteil „Bilanz“ dürfen folgende Positionen nicht werthaltig angegeben sein bzw. nicht im Rahmen der E-Bilanz übermittelt werden:

  • „Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ (bs.eqLiab.equity.netIncomePartnershipsHGBs264c),

  • „Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften“ (bs.eqLiab.equity.netIncome),

  • „Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ (bs.eqLiab.equity.retainedEarningsPartnershipsHGBs264c),

  • „Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften“ [bs.eqLiab.equity.retainedEarnings]

  • „Ergebnisvortrag/Mittelvortrag/Verwendungsüberhang“ (bs.eqLiab.equity.SurplusOfUnspentFunds).

Kapitalkontenentwicklung

Ist in Fällen der Kern- und Ergänzungstaxonomie die Position „Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes“ (genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit) in den GCD-Stammdaten mit „ja“ angegeben, so müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.5

Im Berichtsteil „Kapitalkontenentwicklung“ (kke) dürfen zu folgenden Dimensionswertekombinationen nur dann werthaltige Angaben gemacht werden, wenn für den betreffenden Gesellschafter bzw. Mitunternehmer bezüglich der jeweiligen Kombination ein von 0 verschiedener „Anfangsbestand Kapitalkonto“ (table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd.begin) vorliegt:

„steuerliche Überleitung“

(dim_taxTrans)

=

„Steuerbilanzwert“

(dim_taxBal)

und

„Kontentyp“

(dim_kindsOfEquityAccounts)

 

=

„Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“

(table.kke.allKindsOfEquityAccounts.unlimitedPartners.netIncomeLoss)

oder

„Kontentyp“

(dim_kindsOfEquityAccounts)

 

=

„Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“

(table.kke.allKindsOfEquityAccounts.limitedPartners.netIncomeLoss)

oder

„Kontentyp“

(dim_kindsOfEquityAccounts)

 

=

„Gewinn- / Verlustvortrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ (table.kke.allKindsOfEquityAccounts.unlimitedPartners.retainedProfitLoss)

oder

„Kontentyp“

(dim_kindsOfEquityAccounts)

 

=

„Gewinn- / Verlustvortrag (Bilanz) bei Personen(handels)gesellschaften“ (table.kke.allKindsOfEquityAccounts.limitedPartners.retainedProfitLoss)

In diesem Fall muss der für den fraglichen Gesellschafter bezüglich der jeweiligen Dimensionswertekombination berichtete „Endbestand Kapitalkonto“ (table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd) 0 sein.

In anderen Worten enthält der Technische Leitfaden zur E-Bilanz an dieser Stelle den Hinweis, dass die Kontentypen „Jahresüberschuss/-fehlbetrag und „Gewinn- /Verlustvortrag“ in der Regel weder bei Kommanditisten (limitedPartners) noch bei Komplementären (unlimitedPartners) werthaltig übermittelt werden sollten. Ausnahmen gibt es nur für Fälle, in denen der Anfangsbestand dieser Kontentypen von Null verschieden ist.

Stattdessen

Spezialtaxonomien

In den Fällen der Spezialtaxonomien (z.B. Taxonomien für Banken oder Versicherungen) darf der Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ (incomeUse) nicht angekündigt werden. Bei Angabe der Position „Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes“ (genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit) mit „ja“ muss in diesen Fällen die korrespondierende GuV-Position für den „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ werthaltig berichtet werden:6

 

Taxonomieart

GuV-Position

Taxonomieposition

Taxonomie für Banken

34. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

isBanks.gainLoss

Taxonomie für Versicherungen

21. / 18. / 22. Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) / 18. Ausgleichsposten

isIns.gainLoss

Ergebnisverwendung

Der Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ (incomeUse) startet mit dem „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ (incomeUse.gainLoss.netIncome) als Ausgangsgröße und führt unter Einbeziehung mehrerer rechnerisch verknüpfter Unterpositionen zum „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“ (incomeUse.gainLoss).

Ein Blick in die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Visualisierung der Taxonomie (www.taxonomie.hessen.de) ermöglicht die Unterscheidung rechnerisch verknüpfter Positionen von lediglich erläuternden Angaben. Darüber hinaus gibt es Positionen, die nur von bestimmten Rechtsformen zu beachten sind, z.B. bei KGaA’s und Nicht-KapG „Einlagen im Berichtsjahr“ (incomeUse.deposits) und „Entnahmen im Berichtsjahr“ (incomeUse.withdrawals).

 

Nachfolgend ist die rechnerische Verknüpfung der Position „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“ in der Ergebnisverwendung dargestellt:

In der Praxis ist es nur in den seltensten Fällen möglich, die Ergebnisverwendungsrechnung auf Basis der in der importierten Summen- und Saldenliste enthaltenen Konten durchzuführen. Deshalb können in Tax Balance im Dialog „Einzelgesellschaft / GAAP-Berichte / Konten“ manuelle Konten hinzugefügt werden. Anschließend lässt sich eine Zuordnung zu den Taxonomiepositionen der Ergebnisverwendung vornehmen.

 

Nachfolgend ist der Dialog zur Anlage eines manuellen Bilanzkontos dargestellt. Die Kontonummer und die Beschreibung können frei gewählt werden:

ERiC-Validierungen im Rahmen der E-Bilanz Übermittlung

Ist in den GCD-Daten bei der Position „Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes“ (genInfo.report.id.incomeStatementendswithBalProfit) die Angabe „ja“ hinterlegt erfolgt eine Reihe von Prüfungen im Rahmen der Übermittlung der E-Bilanz7:

Bilanz → Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften (bs.eqLiab.equity.profitLoss)

 

bzw. abweichend bei Personengesellschaften

(bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c)

 

=

Ergebnisverwendung → Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV)

(incomeUse.gainLoss)

 

und

Ergebnisverwendung → Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV); Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung

(incomeUse.gainLoss.netIncome)

 

+

 

Bilanz → Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB

(bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally.transferDiffTaxAccounts)

 

=

GuV → Jahresüberschuss/-fehlbetrag

(is.netIncome) bzw. (ismi.netIncome)

 

 

Die obigen Validierungsregeln prüfen demnach,

  • ob der in der Ergebnisverwendungsrechnung übermittelte „Bilanzgewinn / Bilanzverlust“ (incomeUse.gainLoss) dem gleichlautenden bilanziellen Posten „Bilanzgewinn / Bilanzverlust – bei KapG (bs.eqLiab.equity.profitLoss) bzw. bei PersG (bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c) entspricht und

  • ob die Summe aus dem „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ der Ergebnisverwedungsrechnung (incomeUse.gainLoss.netIncome) plus dem steuerlichen Mehr-/Mindergebnis aus der Bilanz (bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally.transferDiffTaxAccounts) dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag der GuV (is.netIncome) nach Verarbeitung der Überleitungsrechnung entspricht.

Ausgewählte ERiC-Validierungsmeldungen

(Unbesetzt)

Änderungshistorie

Bearbeiter

Änderung

Datum

Version

Paul Grabowski

Beitrag erstellt.

27.12.2024

1.0

 

 

 

 

 

1 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle angegebenen technischen Taxonomiepositionen auf die Kern- und Ergänzungstaxonomie.

2 Vgl. BMF-Schreiben vom 28.09.2011; Anlage zu Rn. 11

3 Diese Vorgehensweise wird in Tax Balance im Dialog „Einzelgesellschaft / Steuerbilanzeinstellungen“ programmseitig vorbelegt.

4 Vgl. Technischer Leitfaden E-Bilanz, Abschnitt B.9.1.1

5 Vgl. Technischer Leitfaden E-Bilanz, Abschnitt B.9.1.1

6 Vgl. Technischer Leitfaden E-Bilanz, Abschnitt B.9.1.1

7 Vgl. Technischer Leitfaden E-Bilanz, Abschnitt B.14.3.2.3.4.2.

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