170405113 - JUebGuVUngleichJUebBVVZahlungsinstitute - ERiC 29 - Bilanz_6.2
Beschreibung
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss der dort angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert unter "GuV" übereinstimmen, sofern ein solcher berichtet wird (Anforderung für Zahlungsinstitutetaxonomie).
Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.
Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2
- Tz. B.14.3.2.12.1
Fehler-/Infotext
Die Angaben zu den Positionen 'isPi.netIncome' und 'BVV.profitLoss' weichen voneinander ab.