170405109 - JUebGuVUngleichJUebBVV - ERiC 35 - Bilanz_6.4
Beschreibung
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss der dort angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert unter "GuV" übereinstimmen, sofern ein solcher berichtet wird (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie).
Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
- Tz. B.14.3.2.12.1
Fehler -/ Infotext
Die Angaben zu den Positionen 'is.netIncome' und 'BVV.profitLoss' weichen voneinander ab.