Um die Datenerfassung für §8b-Sachverhalte zu erleichtern, insbesondere sofern eine Vielzahl von Sachverhalten erfasst werden muss, steht nun eine Excel-Importfunktion zur Verfügung.
Dazu wechseln Sie in der Übersicht der § 8b-Sachverhalte mit Klick auf den Button "Import" in den Import-Dialog. Dort können Sie sich nun durch Klick auf den Button "Importvorlage" eine vorbereitete Excel-Datei herunterladen.
Durch die Einträge in der ersten Zeile der Datei ist die Import-Struktur vorgegeben. Wie Sie die Werte ab Zeile 2 erfassen müssen, damit der Import reibungslos verläuft, können Sie der nachfolgenden Detail-Dokumentation entnehmen.
Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
- Die Überschriften-Zeile darf nicht angepasst werden. Die Zellen sind im Hintergrund mit technischen Namen versehen, die für die Durchführung des Imports benötigt werden.
- In jeder Zeile kann genau ein Sachverhalt erfasst werden.
- Leerzeilen sind nicht erlaubt.
- Je nach Art des Sachverhalts (Spalte B, Sachverhalt) und Herkunft des Sachverhalts (Spalte D, Herkunft der Einkünfte) werden unterschiedliche Informationen abgefragt, wie Sie es auch bereits aus dem Erfassungsdialog selbst kennen.