Neuerungen in den Formularen im VZ 2022

Vorwort

Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 ergeben sich einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.

Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2022" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2022 zur Verfügung. Die Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2022 resultieren hauptsächlich aus Anpassungen aufgrund des KöMoG, u.a. Umsetzung der Einlagelösung, sowie aufgrund von Änderungen im AStG, u.a. die neue Anlage ZwiG. Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERiC vorgenommen. Im Folgendem finden Sie die detaillierten Änderungen in der Präsentation:



Bekannte Fehler / Offene Themen im VZ 2022:

Uns bereits gemeldete Fehler bzw. offene Themen sind in einem gesonderten Kapitel dokumentiert. Dort können Sie zudem nachverfolgen, mit welcher Version diese Fehler behoben worden sind.

Übernahme & Mapping von Daten aus anderen Perioden

In den folgenden Fällen sind Besonderheiten bei der Kopie aus dem VZ 2021 in den VZ 2022 zu berücksichtigen:



SteuerartFormularZeileThemaBeschreibung
1Körperschaftsteuer§ 8b KStG Dialog
§ 8b Abs. 2 KStGDie Sachverhalte nach § 8b Abs. 2 KStG: Gewinne aus der Auflösung / Herabsetzung des Nennkapitals oder aus einer Einlagenrückgewähr, können aus älteren Veranlagungszeiträumen nicht in das Steuerfomular 2022 kopiert werden.