Umwandlung anlegen



Allgemeine Anmerkungen zur Umwandlung

Die Umwandlungsfunktion unterstützt den Anwender hinsichtlich bilanziell vorzunehmender Anpassungen bei den an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern. Die notwendigen Schritte zur Nutzung der Umwandlungsfunktion sind:

  1. in der Umwandlungsverwaltung die beteiligten Rechtsträger bestimmen
  2. Auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers: Festlegung zu übertragender (und ggf. zu eliminierender) Werte
  3. Auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers: Übernahme der festgelegten Werte 

Ein eventueller Übernahmegewinn (z.B. bei einer Verschmelzung) wird programmseitig nicht ermittelt.

In technischer Hinsicht gilt es zu berücksichtigen, dass für die Durchführung von Umwandlungen bei beiden Rechtsträgern die gleiche Taxonomieart (z.B. Kerntaxonomie) und Taxonomieversion (z.B. Taxonomieversion 6.0) vorausgesetzt werden.

Wenn sich die  Granularität des Mappings zwischen den beiden an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern unterscheidet, kommt es zu Validierungsfehlern im Steuerbilanzcockpit des übernehmenden Rechtsträgers. 

Anlage im Dialog Umwandlungsverwaltung

Die an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger werden im Dialog "Umwandlungsverwaltung" festgelegt. Der Dialog wird über den Startbildschirm (Menü: Verwaltung) aufgerufen werden.

Per Klick auf den Plusbutton wird der Dialog "Neue Umwandlung" aufgerufen. Neben übertragendem und übernehmendem Rechtsträger werden an dieser Stelle auch die Bilanzen (z.B. Steuerbilanz 2017) festgelegt. Die Zeile Sachverhalt enthält eine Auswahlliste vorgegebener Umwandlungssachverhalte. Die Auswahl hat keinen Einfluss auf die Berechnungslogik und dient lediglich der Dokumentation. Gleiches gilt für das Kommentarfeld.

Die Zeile Status enthält drei mögliche Zustände:

  1. Begonnen
  2. Übertragender Rechtsträger abgeschlossen
  3. Übernehmender Rechtsträger abgeschlossen

Diese Reihenfolge spiegelt die Arbeitsschritte zur Durchführung der Umwandlung wider und wird im Folgenden erläutert. Der Umwandlungsvorgang ist erst beendet, wenn der übernehmende Rechtsträger den Status „abgeschlossen“ zugewiesen bekommen hat. Das eventuelle Zurücksetzen des Status erfolgt in der Umwandlungsverwaltung und ist jederzeit möglich.

Praxishinweis

Umwandlungsvorgänge können ohne größeren manuellen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden.