Gewerbesteuer



Die Gewerbesteuererklรคrung bzw. die Festsetzung des Steuermessbetrags [oder des Gewerbeverlustes] erfolgt im Menรผpunkt Gewerbesteuer. Die Formulardialoge werden einheitlich von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften verwendet. Es stehen das Formular GewSt 1 A und GewSt 1 D [Zerlegung] zur Verfรผgung.ย ย 

Die einzelnen Anlagen entsprechen den Vordrucken der Finanzverwaltung und mรผssen fรผr Zwecke der elektronischen Steuererklรคrung ausgefรผllt werden. Im Jahresabschluss bzw. im Reporting kann alternativ der Dialog Tatsรคchliche Steuern genutzt werden.

Vermรถgensverwaltend / Treuhandgesellschaft

Die Treuhand-Personengesellschaft ist in gewerbesteuerlicher Sicht kein eigenstรคndiges Steuersubjekt, sondern eine Betriebsstรคtte des Komplementรคrs. Gewerbesteuerlich werden die Wirtschaftsgรผter der KG und damit deren Betrieb dem Komplementรคr zugerechnet. Aus diesem Grund erfasst die im GTC hinterlegte Treuhandgesellschaft ausschlieรŸlich die Sachverhalte fรผr den Treugeber und fรผhrt an diesen eine Datenmeldung durch.

Der Treugeber empfรคngt die Werte der Treuhandgesellschaft รผber den BMG-Transfer und stellt diese in einer separaten Spalte dar. Zu diesen Werten werden die eigene Werte des Treugebers hinzugerechnet. Die Summe unterliegt den Vorschriften fรผr gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kรผrzungen und wird entsprechend berechnet und angezeigt.

Auch fรผr vermรถgensverwaltende Gesellschaften erfolgt rein die Erfassung von gewerbesteuerlichen Modifikationen. รœber den BMG-Transfer erfolgt vergleichbar mit Treuhandgesellschaften die Datenmeldung und Verarbeitung beim Mitunternehmer.ย 

Gewerbesteuer-Zerlegung

Die Gewerbesteuerzerlegung kann, abhรคngig von der jeweiligen kundenspezifischen Konfiguration, in drei Modi verwendet werden:

  • Zerlegung nach Arbeitslรถhnen (Regelfall)
  • Zerlegung mit mehreren ZerlegungsmaรŸstรคben
  • Zerlegung mit mehreren ZerlegungsmaรŸstรคben und Oberzerlegung

In den beiden letzten Fรคllen werden die Details der Zerlegung vom Organtrรคger definiert.

Im ersten Schritt stellt der Anwender im Tab Gemeindeauswahl die fรผr seine Angaben benรถtigten Gemeinden zusammen. Er kann hierzu im unteren Bereich [Auswahl Hebesatz] eine der in der GTC Datenbank vorhandenen Gemeinden mitsamt Stammdaten auswรคhlen, indem er [ ] anklickt. Wenn hier eine Gemeinde fehlen sollte, kann er in den darรผber befindlichen Feldern [Eingabe Hebesatz] eine Gemeinde mitsamt Gemeindeschlรผssel ergรคnzen.

Im oberen Bereich des Tab Gemeindeauswahl sieht der Anwender die Liste aller fรผr die aktuelle Gesellschaft zusammengestellten Gemeinden. Hier werden auch die Angaben zur Postleitzahl, Steuernummer und ggf. zum Hebesatz ergรคnzt. AuรŸerdem kann eine Gemeinde als Sitz der Geschรคftsleitung markiert werden. (Diese Angaben werden fรผr den Elster-Versand benรถtigt.)

Im zweiten Schritt gibt der Anwender im Tab Einzelgesellschaft zu jeder Gemeinde die Werte zum Arbeitslohn (bzw. anderen und weiteren ZerlegungsmaรŸstรคben) ein.

Anstelle der manuellen Eingabe kรถnnen die Daten zu einer Gesellschaft auch รผber die flexible Schnittstelle importiert werden. Der Organtrรคger kann hier auch einen organkreisรผbergreifenden Import fรผr mehrere Gesellschaften vornehmen. Unter der Voraussetzung, dass die Schnittstellenstrukturen im Bereich Stammdaten vorab definiert worden sind, kann hier eine CSV-Datei hochgeladen werden. (Zahlen mรผssen ohne Tausendertrennung dargestellt sein; als Dezimaltrennzeichen ist der Punkt zu verwenden.)

Bereits vorhandene Eintrรคge zu einer Gemeinde bei einer Gesellschaft werden gelรถscht, wenn in der Importdatei keine Daten hierzu vorhanden sind. Ansonsten werden die Daten gemรครŸ der Importdatei aktualisiert oder neu angelegt.

Zum einen ist zu beachten, dass der Import auch vorgenommen werden kann, wenn der Gesellschaft noch keine Gemeinden zugewiesen worden sind. D.h.: Die in der Importdatei vorhandenen Gemeinden werden zu dieser Gesellschaft hinterlegt und mit den Werten der Importdatei versehen. Zum anderen kรถnnen Daten zu einer Gesellschaft iterativ ergรคnzt werden. Angenommen, es sind zwei Schnittstellenstrukturen definiert worden:

Die erste Schnittstellenstruktur beinhaltet die Gesellschaftskennung, die Angaben zur Gemeinde und die Werte des ersten ZerlegungsmaรŸstabs. Die zweite Schnittstellenstruktur beinhaltet die Gesellschaftskennung, den Gemeindeschlรผssel und die Werte des zweiten ZerlegungsmaรŸstabs und der Oberzerlegung.

Unter diesen Annahmen kรถnnen die Werte รผber zwei Dateien nacheinander importiert werden. Sie werden GTC-seitig zusammengefรผhrt. Es ist zu beachten, dass beide Dateien dieselben Gesellschafts- und Gemeindeschlรผssel umfassen. Hier ist also gegebenenfalls der Wert 0 zu importieren, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

Dem Organtrรคger wird in dem zusรคtzlichen Tab Organtrรคger eine รœbersicht รผber die Eingaben aller Organgesellschaften dargestellt. Die Darstellung ist im Standard nach Gemeinden aggregiert und nach Werten abnehmend sortiert. Bei der Verwendung mehrerer ZerlegungsmaรŸstรคbe werden die Werte gemรครŸ der vom Organtrรคger definierten Zerlegung aggregiert. Die Darstellung kann alternativ auch nach Gesellschaften aggregiert werden.