Folgelieferung

Hinweis

Bitte prüfen Sie vor der Erstellung einer Folgemeldung, ob für den jeweiligen Zweck eine Folgelieferung zulässig ist oder ob eventuell eine neue Gesamtlieferung notwendig wird. Informationen hierzu finden Sie in der aktuellsten Version des Kommunikationshandbuchs des BZSts.

Um aus einer initialen marktfähigen Gestaltung eine Folgelieferung zu erstellen, steht Ihnen die Schaltfläche Folgelieferung erstellen zur Verfügung. Sämtliche Daten, ausgenommen der Offenlegungsnummer, werden übernommen. Bestätigen Sie die Meldung, um die Gestaltung in die Bewertung zu verschieben, wo Sie Nutzer hinzufügen können. Bei Bedarf können einen Kommentar eingeben, welcher hinterher in der Dokumentation einsehbar ist. 

Die E-Mail-Events finden analog zum initialen Meldeprozess Anwendung.