Instanzerzeugung und Übertragung



Übertragung der E-Bilanz

Im Steuerbilanzcockpit kann über das Menü "E-Bilanz" der Dialog "XBRL Instanzerzeugung und Übertragung" aufgerufen werden. Der Dialog ermöglicht die XBRL Instanzgenerierung und die Übertragung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (wahlweise als Echtversand oder Testversand).

Praxishinweis

Per Testversand übermittelte E-Bilanzen werden nach Auskunft der Finanzverwaltung umgehend gelöscht. Der Testversand kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Informationen zu der zu übermittelnden E-Bilanz, wie z.B. der Status des Berichts (erstmalig, berichtigt, geändert etc.) oder die Bilanzart (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Umwandlungsbilanz etc.), sind in der Stammdatenverwaltung der Gesellschaft anzugeben.

Im Bereich "Zu übertragende steuerliche Anpassungsebenen" sind die Ebenen der steuerlichen Überleitungsrechnung für die Übermittlung an die Finanzverwaltung auszuwählen. Voraussetzung für die Auswahl einer Anpassungsebene ist, dass der Berichtsbestandteil "steuerliche Überleitungsrechnung" in der Stammdatenverwaltung (Reiterkarte Bericht)  ausgewählt ist.

Praxishinweis

Nur bei dem Bilanzierungsstandard "deutsches Handelsrecht" können Anpassungsebenen bzw. eine steuerliche Überleitungsrechnung an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Im Falle einer Einheitsbilanz ist dies nicht zulässig.

In der Auswahlliste "Kontennachweise" kann zwischen drei Optionen gewählt werden:

  • Keine Kontennachweise übertragen
  • Alle Kontennachweise übertragen
  • Nur von Finanzverwaltung erwünschte Kontennachweise übertragen (Empfehlung)

Die Auswahl fügt die Informationen aus dem Kontenmapping in den Datensatz der E-Bilanz. Der Name der Bilanzposition, die Kontonummer, die Kontobeschreibung und der Kontosaldo werden dann an die Finanzverwaltung übermittelt. 

Die Auswahlbox "Fußnoten übertragen" fügt alle in der Fußnotenverwaltung angelegten Anmerkungen in den E-Bilanz Datensatz ein. 

Die Übertragung der Kontennachweise und Fußnoten soll Nachfragen seitens der Finanzbehörden reduzieren.

Im Bereich "E-Bilanz erzeugen" wird die Erzeugung und Übertragung der E-Bilanz vorgenommen. 

AuswahloptionenErläuterung
Mit Testvermerk erzeugen und validieren

Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. Es erfolgen Summenprüfungen, Prüfungen der Rechenregeln und sonstige Validierungen auf Einhaltung der XBRL-spezifischen Vorgaben. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Es erfolgt keine Übermittlung der E-Bilanz.

Nur bei dieser Variante werden auch Hinweise vom ERiC ausgegeben. Hinweise führen nicht zur Ablehnung des Datensatzes und sollen den Steuerpflichtigen auf mögliche Fehler hinweisen.

Ohne Testvermerk erzeugen und validieren

Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. Es erfolgen Summenprüfungen, Prüfungen der Rechenregeln und sonstige Validierungen auf Einhaltung der XBRL-spezifischen Vorgaben. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Die XBRL-Instanz wird ohne sog. Testmerker erstellt und kann anschließend z.B. mit der AMANA Software Transfer Client [TC] von einem anderen, nicht im Unternehmensnetzwerk angemeldeten Rechner, als Echtfall an die Finanzverwaltung versendet werden. Es erfolgt keine Übermittlung der E-Bilanz.

Diese Option wird z.B. vereinzelt im Bankensektor verwendet.

Mit Testvermerk erzeugen, validieren und übertragen

Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Im Unterschied zu den beiden oben genannten Optionen erfolgt hierbei auch eine Testübermittlung an das Finanzamt. Ist die Übermittlung erfolgreich, erscheint das PDF-Übertragungsprotokoll. Der übermittelte Datensatz wird bei Testübermittlungen nach Auskunft der Finanzverwaltung umgehend gelöscht.

Ohne Testvermerk erzeugen, validieren und übertragen

Bei dieser Auswahl übermittelt die Anwendung die E-Bilanz als Echtfall an die Finanzverwaltung. Bei erfolgreicher Übermittlung erscheint das PDF-Übertragungsprotokoll [ohne des Zusatz ***Testfall***].

Praxishinweis

Bei der Option "Mit Testvermerk erzeugen, validieren und übertragen" werden auch die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanz getestet. Diese Option ist vor Durchführung der Echtfallübermittlung empfehlenswert.

Besonderheiten bei Mitunternehmerschaft

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1.1.2015 enden, müssen Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener E-Bilanz Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Ist in der Stammdatenverwaltung (Reiterkarte Unternehmen) der Rechtsform Typ "Mitunternehmerschaft" ausgewählt, können im Dialog "XBRL Instanzerzeugung und Übertragung" (Ebene Gesamthand) auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter übertragen werden.

Es wird die Liste der in der Stammdatenverwaltung (/wiki/spaces/STBD50/pages/6062167) angelegten Gesellschafter zugrunde gelegt. Der Anwender kann in der Auswahl zwischen "Gesamthandsbilanz erzeugen" und "Keine Bilanz erzeugen" wählen. Für die Gesellschafter stehen unter Auswahl folgende Optionen zur Verfügung:

  • Keine E-Bilanz erzeugen
  • Sonderbilanz erzeugen
  • Ergänzungsbilanz erzeugen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanz erzeugen

Bei der Übermittlung der E-Bilanzen wird der Übertragungsstatus für jeden Datensatz gesondert dokumentiert: