Instanzerzeugung und Übermittlung
In diesem Abschnitt
Übermittlung der E-Bilanz
Im Steuerbilanzcockpit kann über das Menü E-Bilanz der Dialog XBRL Instanzerzeugung und Übermittlung aufgerufen werden. Der Dialog ermöglicht die XBRL Instanzgenerierung und die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (wahlweise als Echtversand oder Testversand).
Praxishinweis
Per Testversand übermittelte E-Bilanzen werden nach Auskunft der Finanzverwaltung umgehend gelöscht. Der Testversand kann also beliebig oft wiederholt werden.
Die Informationen zu der zu übermittelnden E-Bilanz, wie z.B. der Status des Berichts (erstmalig, berichtigt, geändert etc.) oder die Bilanzart (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Umwandlungsbilanz etc.), sind in der Stammdatenverwaltung der Gesellschaft anzugeben.
Im Bereich "Zu übernehmende steuerliche Anpassungsebenen" sind die Ebenen der steuerlichen Überleitungsrechnung für die Übermittlung an die Finanzverwaltung auszuwählen. Voraussetzung für die Auswahl einer Anpassungsebene ist, dass der Berichtsbestandteil "steuerliche Überleitungsrechnung" in der Stammdatenverwaltung (Reiterkarte Bericht) ausgewählt ist.
Praxishinweis
Nur bei dem Bilanzierungsstandard "deutsches Handelsrecht" können Anpassungsebenen bzw. eine steuerliche Überleitungsrechnung an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Im Falle einer Einheitsbilanz ist dies nicht zulässig.
Im Bereich "E-Bilanz erzeugen" wird die Erzeugung und Übermittlung der E-Bilanz vorgenommen. Die (nicht verpflichtende) Option "Kontennachweise übermitteln" fügt die Informationen aus dem Kontenmapping in den Datensatz der E-Bilanz. Der Name der Bilanzposition, die Kontonummer, die Kontobeschreibung und der Kontosaldo werden dann an die Finanzverwaltung übermittelt. Nachfragen seitens der Finanzbehörden sollen dadurch reduziert werden.
Auswahloptionen | Erläuterung |
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Mit Testvermerk erzeugen und validieren | Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. Es erfolgen Summenprüfungen, Prüfungen der Rechenregeln und sonstige Validierungen auf Einhaltung der XBRL-spezifischen Vorgaben. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Es erfolgt keine Übermittlung der E-Bilanz. |
Ohne Testvermerk erzeugen und validieren | Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. Es erfolgen Summenprüfungen, Prüfungen der Rechenregeln und sonstige Validierungen auf Einhaltung der XBRL-spezifischen Vorgaben. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Die XBRL-Instanz wird ohne sog. Testmerker erstellt und kann anschließend z.B. mit der AMANA Software Transfer Client [TC] von einem anderen, nicht im Unternehmensnetzwerk angemeldeten Rechner, als Echtfall an die Finanzverwaltung versendet werden. Es erfolgt keine Übermittlung der E-Bilanz. Diese Option wird z.B. vereinzelt im Bankensektor verwendet. |
Mit Testvermerk erzeugen, validieren und übermitteln | Bei dieser Auswahl überprüft die Anwendung die XBRL-Instanz. ERiC-Validierungen werden ebenfalls durchgeführt. Im Unterschied zu den beiden oben genannten Optionen erfolgt hierbei auch eine Testübermittlung an das Finanzamt. Ist die Übermittlung erfolgreich, erscheint das PDF-Übertragungsprotokoll. Der übermittelte Datensatz wird bei Testübermittlungen nach Auskunft der Finanzverwaltung umgehend gelöscht. |
Ohne Testvermerk erzeugen, validieren und übermitteln | Bei dieser Auswahl übermittelt die Anwendung die E-Bilanz als Echtfall an die Finanzverwaltung. Bei erfolgreicher Übermittlung erscheint das PDF-Übertragungsprotokoll [ohne des Zusatz ***Testfall***]. |
Praxishinweis
Bei der Option "Mit Testvermerk erzeugen, validieren und übermitteln" werden auch die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanz getestet. Diese Option ist vor Durchführung der Echtfallübermittlung empfehlenswert.
Besonderheiten bei Mitunternehmerschaft
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1.1.2015 enden, müssen Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener E-Bilanz Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr musste erstmals für das Wirtschaftsjahr 2015 das Auslaufen dieser Erleichterungsvorschrift beachtet werden.Zuvor konnten Sonder- und Ergänzungsbilanzen als sog. Freitextfeld übermittelt werden.
Ist in der Stammdatenverwaltung (Reiterkarte Unternehmen) der Gesellschaft der Rechtsform Typ "Mitunternehmerschaft" ausgewählt, können im Dialog "XBRL Instanzerzeugung und Übermittlung" (Ebene Gesamthand) auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen übermittelt werden.
Es wird die Liste der in der Stammdatenverwaltung (/wiki/spaces/STBD50/pages/6062167) angelegten Mitunternehmer bzw. Gesellschafter angezeigt. Die Liste beginnt mit der Personengesellschaft bzw. Gesamthand. Der Anwender kann in der Auswahl zwischen "Gesamthandsbilanz erzeugen" und "Keine Bilanz erzeugen" wählen. Für die Gesellschafter stehen unter Auswahl folgende Optionen zur Verfügung:
- Keine E-Bilanz erzeugen
- Sonderbilanz erzeugen
- Ergänzungsbilanz erzeugen
- Sonder- und Ergänzungsbilanz erzeugen
Bei der Übermittlung der E-Bilanzen wird der Versendestatus für jeden Datensatz gesondert dokumentiert: