Detaildialoge - Formulare VZ 2016


KSt 1 A, KSt 1 B und KSt 1 C

Die Hauptvordrucke wurden im VZ 2016 seitens der Finanzverwaltung grundlegend รผberarbeitet. Hier werden ab dem VZ 2016 die Stammdaten der Gesellschaft erfasst und die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens durchgefรผhrt. Startpunkt ist dabei die Ermittlung der Summe der Einkรผnfte. Die Ermittlung der Einkรผnfte aus Gewerbebetrieb wurde in eine neue Anlage GK รผberfรผhrt. Des Weiteren wurden die Abschnitte zur Berechnung des Verlustvortrags und des Zuwendungsvortrags in zwei gesonderte Anlagen รผberfรผhrt.

Anlage ร–HK

Die bisherige Spartenรผbersicht wurde in die Anlage ร–HK รผberfรผhrt. Ab dem VZ 2016 ist fรผr jede Sparte eine gesonderte Anlage ร–HK einzureichen.

Anlage WA

Der Antrag gemรครŸ ยง 8d KStG kann ab dem VZ 2016 mit Hilfe der Anlage WA gestellt werden.

Anlage KSt 1 F

Ab dem VZ 2016 bilden die Kรถrperschaftsteuererklรคrung und die Erklรคrung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos einen einheitlichen Vordrucksatz. Die Zusammenfassung des Papiervordrucks ist dabei ausschlieรŸlich eine organisatorische MaรŸnahme, da diese Zusammenfassung im Rahmen der elektronischen Steuererklรคrung bereits umgesetzt wurde. Dies hat keine Auswirkungen auf die rechtliche Selbstรคndigkeit beider Erklรคrungen. Inhaltlich wurde vor allem die Ermittlung der organschaftlichen Minder- und Mehrabfรผhrungen gemรครŸ ยง 27 Abs. 6 KStG รผberarbeitet (Zeilen 53 bis 66).

Anlage GK

Ab dem VZ 2016 dient die Anlage GK der standardisierten Ermittlung der Einkรผnfte aus Gewerbebetrieb und setzt sich im wesentlichen zusammen aus der entfallenen Anlage A, Anlage AE und Anlage B sowie Teile des Hauptvordrucks KSt 1 A, Anlage OT und Anlage OG. Die Anlage GK dient ab dem VZ 2016 auch der Einkรผnfteermittlung fรผr beschrรคnkt steuerpflichtige Kรถrperschaften und fรผr Kรถrperschaften, die noch andere Einkรผnfte auรŸer solcher aus Gewerbebetrieb erzielen. Die Anlage GK setzt sich wie folgt zusammen:

ย Zeilen 11 โ€“ 19 - Bilanzielles Ergebnis

Ausgangspunkt fรผr die Ermittlung der Einkรผnfte aus Gewerbebetrieb ist ab dem VZ 2016 der Handels-bzw. Steuerbilanzgewinn. Insoweit wird keine Unterscheidung mehr vorgenommen, ob eine Steuerbilanz aufgestellt wurde oder eine รœberleitungsrechnung erstellt worden ist.

Des Weiteren ist hier der Gewinn / Verlust (Spiegelwertansatz) aus Personengellschaften zu korrigieren (Zeile 14). Im folgenden wird der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn aus Mitunternehmerschaften (Zeile 15) bzw. aus vermรถgensverwaltenden Personengesellschaften (Zeile 16) hinzugerechnet.

Zeilen 20 โ€“ 54 - AuรŸerbilanzielle Korrekturen

Zeilen 55 โ€“ 58 - Sachverhalte des UmwStG

Zeilen 59 โ€“ 64 - Sachverhalte mit Auslandsbezug

Zeilen 65 โ€“ 91 - Beteiligungen an anderen Kรถrperschaften

Zeilen 92 โ€“ 104 - Gewinnkorrekturen bei Organschaft

Zeilen 105 - 106 - Zinsschranke

Zeile 107 - Einkรผnfte aus Gewerbebetrieb

Anlage AEV

Neuer Vordruck fรผr die Ermittlung der nicht nach DBA steuerfreien negativen Einkรผnfte / Gewinnminderungen i. S. d. ยง 2a Abs. 1 EStG sowie der Berechnung der Verlustausgleichsbeschrรคnkung i. S. d. ยง 2a EStG. Die Anlage AEV ist je Staat und je Einkunftsart i. S. d. ยง 2a Abs. 1 EStGzu รผbermitteln.

Anlage Verluste

Neuer Vordruck fรผr die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags nach ยง 10d EStG i. V. m. ยง 31 Abs. 1 KStG. Wurde aus den Abschnitten zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags aus den Hauptvordrucken gebildet.

Anlage Z

Neuer Vordruck fรผr die Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach ยง 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 und 10 KStG i. V. m. ยง 10d Abs. 4 EStG. Wurde aus den Abschnitten zur Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags aus den Hauptvordrucken gebildet.